Wer verordnet logopädische Therapie?
Logopädische Therapie kann Ihr Kinderarzt, Allgemeinmediziner,
HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder anderer Facharzt verordnen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Patienten über 18 Jahre fällt per Gesetz eine Verordnungsgebühr von 10.-€
plus 10% der Behandlungs-kosten an. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsfrei.
Für Patienten, die privat krankenversichert sind, gelten gesonderte Tarife, die Sie bitte in der Praxis erfragen. Die Behandlungskosten sind dann vom Patienten zu
tragen unabhängig von Rückerstattungen durch die privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen.
Therapiebeginn
Nachdem der Arzt die Therapiebedürftigkeit abgeklärt hat, verein-
baren Sie bitte telefonisch einen Termin. Bitte beachten Sie, dass die ausgestellte ärztliche Verordnung nur 28 Tage gültig ist.
Diagnostik
Zur logopädischen Untersuchung gehören ein Erstgespräch mit Fragen zur Vorgeschichte und Tests zur Einschätzung der Problematik. Daraus wird der logopädische Befund
erstellt.
Therapie
Die Therapie erfolgt in der Regel als Einzeltherapie 1-2 mal pro Woche und dauert meist 30 oder 45 Minuten.
Zusatzleistungen
Neuromotrische Entwicklungsförderung INPP und JIAS-Johansen Indivi-dualisierte Auditive Stimulation sind keine Kassenleistungen.
Die Kosten müssen hier privat getragen werden.